Stiftung Alterswohnen Rümlang
c/o Frau Meta Schmidhauser
Schulstrasse 16
8153 Rümlang

Tel. +41 44 817 19 88
DEFINITION EINES FÖRDERVEREINS: 
 
 
   
Ein Förderverein ist ein Verein, dessen Hauptzweck in Verbindung von finanziell starken Geldgebern und einer unterfinanzierter, gemeinnützigen Einrichtung besteht. Fördervereine sind eine Form des bürgerlichen Engagements in der Zivilgesellschaft. Von einem klassischen Verein unterscheidet sich ein Förderverein darin, dass der eigentliche Zweck nicht die unmittelbare Freude am Tun ist, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, sondern im Einwerben von Spenden, der Beziehungspflege und der Werbung für die Tätigkeit anderer.

DER FÖRDERVEREIN ALTERSWOHNEN RÜMLANG:

Der Förderverein Alterswohnen Rümlang entstand auf Grund einer von der Gemeinde beauftragten Nutzungsstudie, die belegte, dass die Gemeinde Rümlang über zu wenig Alterswohnungen verfügt. Weil die damaligen Behörden es nicht als ihre Aufgabe betrachteten, Alterswohnungen mit Steuergelder zu finanzieren, gründeten Rümlanger und Rümlangerinnen -  an der Spitze und mit starkem persönlichen Einsatz -  die Herren Hans Meister, Walter Lavater, Hanspeter Moos und Jakob Keller im Jahr 2001 den Förderverein Alterswohnen Rümlang. Dieser startete  mit 45 Mitglieder. Gegenwärtig sind es gegen 200 (Einzelpersonen, Ehepaare und juristische Personen.) Mit einem Beitrag von 1`000  Franken war der Verein Mitbegründer der Stiftung Alterswohnen Rümlang.

Zweck des Fördervereins ist die materielle und ideelle Unterstützung von Behörden und Institutionen, insbesondere aber die Stiftung Alterswohnen Rümlang beim Erstellen von altersgerechten Wohnungen. Der Verein ist politisch und konventionell neutral.

Im Jahr 2003 unterstützten die Vereinsmitglieder die Abstimmung der Gemeindeversammlung, den Antrag des Gemeinderates, das Bauland der Stiftung Alterswohnen Rümlang für das Haus am Dorfplatz zinsfrei im Baurecht zu überlassen. Die Vorlage wurde mit lediglich einer Gegenstimme gutgeheissen. Ebenso wurde dem Antrag zugestimmt, dass die Politische Gemeinde den ersten Stock für „ Begleitetes Wohnen“ mieten und die Spitex ins Haus am Dorfplatz einziehen Kann.

32 Vereinsmitglieder unterschreiben noch vor Baubeginn eine verbindliche Absichtserklärung, eine Alterswohnung zu mieten. Diese dienten der Stiftung als Berechtigungsbeweis gegenüber den Banken.

Der Förderverein wählt alle 4 Jahre die Mitglieder des Stiftungsrates Alterswohnen Rümlang.

Vorstandsmitglieder:  
Barbara Gütlin Präsidentin
Alice Vetter Rechnungsführung und Admin.
Josefine Schlegel Beisitz
Anita Weiss Beisitz
Elena Jung Vertretung Stiftungsrat
   
   

 

VERANSTALTUNGEN 2022:

 

 30. Juni 2022

Generalversammlung

   24. August 2022 Ausflug
   27. Oktober 2022 Lottonachmittag
     3. November 2022 Mitgliederversammlung


KONTAKTADRESSE:
Barbara Gütlin
Bahnhofstrasse 15
8153 Rümlang

Telefon:

044 818 10 10

oder

guetlin@guetlin.ch



STATUTEN:

Die nachfolgenden Statuten wurden abgeschrieben. Für den Inhalt kann die Stiftung Alterswohnen Rümlang nicht verantwortlich gemacht werden. Allfällige  Anpassungen der Statuten werden nach Bekanntgabe aufgeschaltet.

Statuten Förderverein Alterswohnen Rümlang 


ANMELDEFORMULAR:

Anmeldeformular Förderverein Alterswohnen Rümlang